Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft für gynäkologische Onkologie (Kurzbezeichnung: AGO)

Definition und Ziele

Die österreichische AGO ist eine wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft der OEGGG. Sie beschäftigt sich mit der Prävention, Früherkennung, Diagnostik, umfassenden Therapie und Nachsorge von gynäkologischen Malignomen und Brusterkrankungen. Diese Ziele beinhalten die klinische Tätigkeit, die Aus- und Fortbildung, die wissenschaftliche Forschung und Belange aus dem Public Health Bereich.

Die Organe der AGO sind der AGO Vorstand und der Wissenschaftliche Ausschuss der AGO (WAAGO, siehe Leitlinien der WAAGO), der dem AGO Vorstand in beratender Funktion unterstellt ist.

Zusammensetzung des AGO Vorstands

Der AGO Vorstand setzt sich aus den folgenden 20 Mitgliedern zusammen:

1 Präsident
1 Sekretär
1 Vorsitzender und 1 Stellvertreter der WAAGO
2 Vertreter pro Medizinischer Universität (Medizinische Universitäten Wien, Graz, Salzburg, Innsbruck) 

Max. 6 Personen, die onkologisches Engagement im Sinne von Publikationen, Studienteilnahme, Tätigkeit an zertifizierten Zentren inkl. affiliierten Zentren, aktive Mitarbeit an WAAGO/EARLAGO/TRAGO etc. zeigen (bestehendes Facharztzeugnis ist nicht unbedingt Voraussetzung; die Bewerbung erfolgt nach Ausschreibung über den OEGGG-Verteiler 2-3 Monate vor der Wahl des neuen AGO Vorstandes)

2 gynäkologische Senologen aus einem BGZ

Auf Antrag des Präsidenten sind zeitlich begrenzte Kooption von Personen zur Beratung in Fragen der gynäkologischen Onkologie oder Senologie mit einem 2/3 Votum des Vorstandes nicht ausgeschlossen.

Der AGO Vorstand ist für 3 Jahre nominiert. Bei vorzeitigem Ausscheiden des AGO Präsidenten, übernimmt der AGO Präsident elect die Geschäfte. Ist der AGO Präsident elect noch nicht nominiert, ist ein neuer AGO Präsident ehestmöglich zu wählen.

Alle anwesenden AGO Vorstandsmitglieder sind stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden. Bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der AGO Vorstandsmitglieder ist der AGO Vorstand beschlussfähig. Kooptierte Personen sind nicht stimmberechtigt. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

Funktionsbereiche

Der Präsident vertritt die AGO nach außen. Er wird aus den Mitgliedern des Vorstands mit einfacher Stimmenmehrheit in einer geheimen Wahl gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Wahl des Präsidenten elect erfolgt im Rahmen der AGO Jahrestagung ein Jahr vor Amtsübernahme. Die Amtsübergabe erfolgt am Ende der AGO Jahrestagung des darauffolgenden Jahres. 

Der Sekretär beruft auf Anordnung des Präsidenten die Vorstandssitzungen ein und ist für die Erstellung von Tagesordnung und Protokoll gemeinsam mit dem Präsidenten verantwortlich. Der Sekretär ist nur für die Dauer seiner Funktion Mitglied des Vorstandes. Der zukünftige Sekretär wird durch den Präsident elect persönlich ernannt. 

Vertreter der WAAGO werden durch die Statuten der WAAGO bestimmt und sind für die Dauer ihrer Amtsperiode Mitglieder des Vorstands. Sie sind dazu verpflichtet dem AGO Vorstand über die Aktivitäten der WAAGO zu berichten. 

Die Vertreter der Universitäten werden durch den zuständigen Abteilungsleiter der jeweiligen Universitätskliniken selbstständig bestimmt und für die Dauer einer Amtsperiode festgelegt. Voraussetzungen für eine Nominierung dieses Vertreters in den AGO Vorstand ist ein Engagement im Sinne der oben definierten Ziele der AGO. Bei Ausscheiden aus dem universitären Bereich wird ein Nachfolger vom zuständigen Abteilungsleiter nominiert. 

Die Vertreter des nicht universitären Bereichs werden durch den AGO Vorstand für die Dauer einer Funktionsperiode anhand der nachfolgenden Voraussetzung gewählt. Voraussetzung für eine Nominierung in den AGO Vorstand ist Engagement im Sinne der oben definierten Ziele der AGO. Grundsätzlich kann sich jede gynäkologische Abteilung um einen Sitz im AGO Vorstand mittels eines formlosen Schreibens an den AGO Präsidenten bewerben und bei positivem Bescheid des AGO Vorstandes einen Vertreter nominieren. 

Die Vertreter der gynäkologischen Senologie werden durch den AGO Vorstand für die Dauer einer Funktionsperiode anhand der nachfolgenden Voraussetzung gewählt. Voraussetzung für eine Nominierung in den AGO Vorstand ist Engagement im Sinne der oben definierten Ziele der AGO. Grundsätzlich kann sich jedes BGZ um einen Sitz im AGO Vorstand mittels eines formlosen Schreibens an den AGO Präsidenten bewerben und bei positivem Bescheid des AGO Vorstandes einen Vertreter nominieren. 

Im Rahmen der ersten AGO Vorstandssitzung des neuen AGO Präsidenten werden die Vertreter des nicht universitären Bereichs und der BGZs bestätigt oder neu definiert.

Finanzgebarung

Die Finanzgebarung der AGO obliegt der OEGGG. Die Finanzmittel werden vom OEGGG Kassier auf einem Subkonto der OEGGG verwaltet. Im Rahmen jeder AGO Vorstandssitzung sollen dem AGO Vorstand die laufenden Transaktionen vorgelegt werden. Die Verwendung der Finanzmittel des AGO Subkontos erfolgt zweckgebunden auf Vorschlag des AGO Vorstandes, wobei über Ausgaben bis zu max. 5.000,- der AGO-Präsident selbstständig (ohne AGO-Vorstandsbeschluss) entscheiden kann.

Für die Durchführung von Seminaren und Kongressen ist die Führung eines Kongresskontos zulässig. Die Abschlüsse der Kongresskonten werden dem OEGGG Kassier regelmäßig übermittelt.

Die Gebarung erfolgt strikt dem Gebot der Transparenz.

Schnittstellen

AGO – OEGGG:

Die AGO verpflichtet sich einen jährlichen Tätigkeitsbericht an die OEGGG zu übermitteln.

AGO – Studienzentrale:

Die AGO Studienzentrale ist eine elementare Einrichtung zur Koordination und Durchführung wissenschaftlicher Projekte der AGO. Aufgrund dieser zentralen Rolle unterstützt die AGO die Studienzentrale bei der Umsetzung von AGO Forschungsvorhaben.

AGO Task Forces:

Die Errichtung von Task Forces zur interdisziplinären Zusammenarbeit zur Lösung spezieller Fragestellungen innerhalb der AGO soll gefördert werden.

AGO – (inter)nationale Arbeitsgruppen, wissenschaftlichen Gesellschaften und Studiengruppen:

Kontakte und Kooperationen zu den oben genannten Gremien aller Fachrichtungen stellen elementare Aktivitäten der AGO dar.

AGO – Pharmaindustrie:

Die AGO sieht sich als unabhängige Arbeitsgruppe und steht in keiner finanziellen Abhängigkeit zur Pharmaindustrie. Im Sinne der Studientätigkeit und Aus-, Fort- und Weiterbildung besteht eine gute Zusammenarbeit. Die AGO verpflichtet sich zur Transparenz. 

AGO – Krebshilfe und Patientenselbsthilfegruppe:

Die AGO erkennt die Krebshilfe als wichtiges Bindeglied zu Betroffenen und ist um eine gute Zusammenarbeit bemüht. Darüber hinaus bemüht sich die AGO um einen engen Kontakt zu Patientenselbsthilfegruppen.